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  1. Kurse

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

§ 1 Teilnehmerzahl

 

Die Mindestteilnehmerzahl zu einem unserer Seminaren liegt bei 6 Personen. Die Höchstteilnehmerzahl liegt bei 11 Personen. Sollte die Mindestteilnehmerzahl eine Woche vor dem Seminar nicht erreicht sein, behalten wir uns vor den Termin kurzfristig abzusagen und Sie über die angegebenen Kontaktdaten informieren.

Sofern es sich um ein individuell mit uns vereinbartes Seminar handelt und die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden, so hat der Auftraggeber den Differenzbetrag zur Mindestteilnehmerzahl selbst zu tragen. Diesen Differenzbetrag stellen wir entsprechend in Rechnung. Dieser Differenzbetrag wird nicht von den Berufsgenossenschaften übernommen.

 

§ 2  Kostenübernahme

 

Die Lehrgangskosten werden in der Regel von der zuständigen Berufsgenossenschaft des Auftraggebers getragen. Betriebe, die über eine Unfallkasse versichert sind (z.B. Unfallkasse Hessen oder Unfallkasse Bahn), BGW Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege und BG Nahrung müssen vorab bei dieser eine Kostenübernahmeerklärung einholen. Diese muss bei Lehrgangsbeginn vorliegen. Ist dies nicht der Fall und die Unfallkasse verweigert die Kostenübernahme, so stellen wir die Rechnung direkt an den Auftraggeber bzw. Betrieb. Übernimmt die Unfallkasse nur einen Teil der Ausbildungskosten, wird der Differenzbetrag dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.

 

§ 3 Kursausfall

Sofern Sie einen Lehrgangstermin mit uns abgestimmt haben, werden im Falle der Nichtteilnahme folgende Gebühren erhoben:

a) bis zwei Wochen vor dem Lehrgang sind keine Gebühren mit einer Stornierung verbunden;

b) bis eine Woche vor dem Beginn des Lehrgangs werden 50 % der Teilnahmegebühren in Rechnung gestellt;

c) bis drei Tage vor Beginn des Lehrgangs werden 75 % der Teilnahmegebühren in Rechnung gestellt;

d) ab dem Tag des Beginns bzw. bei Nichtteilnahme an dem Lehrgang ist die volle Teilnahmegebühr zu entrichten.

Dabei steht dem Teilnehmer der Nachweis frei, dass dem DRK Kreisverband Friedberg e.V. durch die Absage bzw. die Nichtteilnahme keine oder geringere Schäden entstanden sind, als die nach den vorstehenden Absätzen pauschalierten Gebühren."

 

Im Umkehrschluss kann der DRK Kreisverband Friedberg e.V. (z.B. wegen kurzfristiger Krankheitsausfälle usw.) nicht in Regress genommen werden. Sollte es zu einem Kursausfall kommen, werden wir uns mit Ihnen unter den uns zur Verfügung gestellten Kontaktmöglichkeiten (telefonisch bzw. per E-Mail) mit Ihnen in Verbindung setzen."

 

4. Anfahrtskosten

Sofern sich Ihr Unternehmen innerhalb des Wetteraukreises befindet, stellen wir Ihnen für Seminare bei Ihnen vor Ort eine Anfahrtspauschale in höhe von 25,00€ in Rechnung. Gerne sind wir selbstverständlich auch überregional für Sie und Ihr Unternehmen tätig. Die Anfahrtspauschale außerhalb des Wetteraukreises liegt bei 35,00€. Bei einer Entfernung von mehr als 30 Kilometer, stellen wir pro jeden weiteren Kilometer 1,00 € in Rechnung. Diese Beträge werden nicht von den Berufsgenossenschaften bzw. Unfallkassen übernommen.

 § 5 Teilnehmernachweise

Jeder Teilnehmer bekommt nach Abschluss eines Seminares eine Teilnahmebescheinigung ausgehändigt. Diese Bescheinigungen sind gut aufzubewahren. Sollte uns jedoch weder eine Kostenübernahmeerklärung vorliegen noch ein Zahlungseingang zu verzeichnen sein, bekommen Sie die Bescheinigung erst dann ausgehändigt bzw. zugesendet sobald uns eine gültige Kostenerklärung bzw. ein Zahlungseingang vorliegt.

Sofern Sie eine Ersatzbescheinigung benötigen, so können Sie diese für einen Unkostenbeitrag von 12,50 € bei uns anfordern und wir lassen diese Ihnen auf dem Postweg zukommen. 

 

§ 6 Abwesenheit von gemeldeten Teilnehmern

Die Anmeldung zu unseren „offenen Kursen“ muss schriftlich (Website, Email, Fax, Brief) erfolgen. Wir benötigen Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, Telefonnummer und Emailadresse.  Eine Kursabmeldung ist kostenfrei. Sofern ein Teilnehmer nicht zum Lehrgang erscheint, ohne sich hierfür entschuldigt zu haben, müssen wir dem Teilnehmer bzw. entsendenden Unternehmen jedoch die Teilnahmegebühr in Rechnung stellen.

Eine telefonische Anmeldung ist nicht mehr möglich!!!

Ggf. Anmeldung vor Ort möglich!!! Formular erstellen!!!